Das Eiderstedter Alphabet

 

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Gesinde - Gesindel - Monarchen - Viehtreiber - Kinderarbeit

 

In Gebieten reiner Landwirtschaft war es den Kindern von Insten (ohne Haus) und Kätnern (mit Haus) erlaubt, nur als Knechte oder Mägde auf den großen Höfen zu arbeiten. Sie verdingten sich.

 

Termine der Arbeit waren der 1. Mai im Sommer und der 1. November im Winter.

In Eiderstedt war der Termin seit 1700 der 12. Mai und der 12. November.

Grund für diese Differenz war der Gregorianische Kalender, der 1582 durch den Papst Gregor eingeführt wurde. Am 4. Oktober wurde nicht der 5. als folgender Tag gezählt, sondern der 15. (10 Tage gingen verloren). Das katholische Deutschland übernahm diese Regelung schon 1583, das evangelische Deutschland erst 1760  und liess in Dänemark und Schleswig-Holstein vom 18. Februar an die folgenden 11 Tage ausfallen und zählte gleich den 1. März. Die Dienstboten hatten also 11 Tage weniger zu arbeiten.

 

Die vermögenden Bauern wollten diese 11 verlorenen Tage nicht bezahlen und baten Friedrich IV (1694 -1702), den Ab- und Zugang der Dienstboten auf den 12. Mai bzw. auf den 12. November zu legen. Dies wurde am 8. März 1700 zu Gottorp urkundlich bewilligt.

Die Kündigungstermine blieben Johanni (24. Juni) und Weihnachten.

In Fehmarn galt nur der Petri-termin als Wechseltag für ein Jahr. Normal war Wechsel Petri und Michaelis; meist aber nach den Bedürfnissen der Region oder der anfallenden Arbeit.

 

1740 24. September 1. Gesindeordnung1

1740 zu wenige Dienstboten, Einführung von Verbittelsgeld = Kopfsteuer, um die armen Leute zum Dienst zu zwingen, da sie Steuern verdienen mussten

„sich auf die eigene Hand setzen und sich zu vermieten und Dienste zu nehmen weigern“ Frauen sollen 2, Männer 3 Rthlr. bezahlen;

ordentlich Mieth- und Loskündigungszeiten einhalten.

 

1840 25. Februar Gesinde-Ordnung2 das Verhältnis, wird jetzt rechtens, rechtlich

„für das Wohl“ „sittl. Unterordnung.

Die Verordnungen folgen den Wünschen des Arbeitgebers, dem die Verfügungsgewalt über sein Gesinde gegeben war. Das Verhältnis wird rechtlich 1840, aber weitgehend für das Verhalten des Gesindes.

„die Ungleichheit ist göttlichen Ursprungs, ganz dem Willen Gottes gemäß“(M. Harmsen „Sittenbüchlein“ S.III)

 

Auch die Winterschule dient dazu, den Kindern nützliche Dinge u lehren für den Beruf des

Dienstes: Gehorsam, Einschränkung des Vergnügen und Sparsamkeit.

 

Gottesgeld

ist eine Art Handgeld, mit dem der Vertrag zwischen Bauern und Dienstboten abgeschlossen wird (meist 1 Thaler = 3 Mark)

Verbittelsgeld

Abgabe an den Dienstherrn, so dass sie unter seinem Schutz standen. Diese Abgabe verlangte man auch von den Dienstboten.

Gesindemakler

Eine Maklerin für Angebote und Anfragen war Jette Hinrichs in Garding, die die Posten bei den Bauern verteilte.

Kündigung jeweils Johannis (24. Juni) oder Weihnachten.

Gesindel (Monarchen) = Erntehelfer

Aufruhr in Garding

Straßenanlage bei Witzwort und Oldenswort, von der Straße entfernt.

Viehtreiber - Jütische Arbeiter3

Bereits 1753 wurde versucht, die Abwanderung von jütischen Arbeitern nach Schleswig-Holstein zu unterbinden. Sie weichen dem Jütischen Staunbandordnung (Schollengebundenheit) von 1733, die in Dänemark mit dem Militärdienst verbunden war. Es wird ein Passzwang angeordnet, eine Art Halbverbot, da die Knechte in Schleswig unentbehrlich waren.

Schule / Winterschule

Bis 1814 gab es nur die Winterschule; im Sommer mussten die Kinder arbeiten: Vieh- und Gänsehüten. Sie galten als billige Arbeitskräfte. Mit der Konfirmation traten sie in das Berufsleben ein. Termin für die Konfirmation war der Petritag, d.h. die Petri-Prüfungen. Die Schulen galten als „plantatio (Pflanzstätte) des Müßiggangs

Schulen sollten aus den Kindern nützliche Dienstboten machen: gehorsam, arbeitswillig und den Vergnügungen abgeneigt.

 

1 Göttsch, S.„Beiträge zum Gesindewesen in Schleswig-Holstein zwischen 1740 und 1840“

Wachholtz 1978 S. 124

2 ibidem : s. 127

3 S. Götsch „Beiträge zum Gesindewesen in S.-H. zwischen 1740 und 1840“ Wachholtz 1978. S. 93